PREISE
WER ZAHLT WAS?
Natürlich informiere ich Sie schon bei einem Kennenlerngespräch über mein Stundenhonorar und welche Möglichkeiten es für eine Kostenübernahme für Sie gibt.
Bei allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Berufsgenossenschaften können Sie die Kostenübernahme erfragen bzw. meine Honorarrechnung einreichen.
Es gibt aber auch gute Gründe (z.B. keine Formalitäten zur Bewilligung einer Therapie) als Selbstzahler*in meine Leistungen zu begleichen. Hierbei richtet sich meine Honorargrundlage nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Sie können mich auch gerne nach dem „Sozialen Honorar“ fragen, das sich an Menschen mit niedrigem Einkommen wendet.
Für Praxen, Firmen, Organisationen im Gesundheitswesen und Selbsthilfegruppen sind Honorarvereinbarungen nach Absprache möglich.